Steuerpolitik des Bundes; erster Steuerprogressionsbericht

Bericht

Die Bundesregierung hat am 28. Januar 2015 den ersten Steuerprogressionsbericht beschlossen. Aus ihm geht hervor, dass die Effekte der sog. kalten Progression derzeit relativ gering seien. Auch für die kommenden Jahre geht die Bundesregierung von eher überschaubaren Wirkungen aus. Sie teilt weiter mit, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag ab dem Veranlagungsjahr 2015 erhöht werden müssen, was die Progressionswirkungen zusätzlich abmildere. Eine kommunale Betroffenheit ergibt sich insbesondere über den gemeindlichen Einkommensteueranteil sowie weitere mögliche steuerpolitische Maßnahmen.

LKT Rundschreiben Nr. 057/2015: Steuerpolitik [PDF-Dokument: 49 kB]

29.01.2015